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Flächennutzungsplan

Warum ein Flächennutzungsplan (FNP)?

Ein FNP (vorbereitender Bauleitplan) ist wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Siedlungsprozesse lassen sich durch ihn langfristig steuern. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen dazu, im Rahmen der Bauleitplanung eine "nachhaltige städtebauliche Entwicklung" zu gewährleisten und integriert den Umweltschutz im Sinne einer vorsorgenden Stadtentwicklungspolitik.

Bei dem Begriff "nachhaltige Entwicklung" handelt es sich um eine Gerechtigkeitsnorm. Das heißt, die Planung soll sozial, wirtschaftlich und ökologisch ausgewogen sein und soll den Bedürfnissen der jetzigen Generation entsprechen, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.

Vorbereitende Bauleitplanung

Der FNP stellt für ein Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung dar. Die Art der Bodennutzung ergibt sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung. Der FNP ist das Planungsinstrument der Gemeinde, mit dem sie ihre flächenbezogenen Planungen koordiniert, ihre wichtigsten Standortentscheidungen darstellt und gleichzeitig die Bürger, die Träger öffentlicher Belange und die Wirtschaftsunternehmen in ihr räumliches Gesamtkonzept einbindet. Als vorbereitender Plan erzeugt der FNP im Unterschied zum Bebauungsplan keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar.

Bei der Erarbeitung muss die Gemeinde drei Grundvoraussetzungen beachten:
Der Flächennutzungsplan muss die Ziele der übergeordneten Landesplanung berücksichtigen. Die mit dem Flächennutzungsplan verfolgte städtebauliche Entwicklung muss sich an der entwicklungsplanerischen Konzeption der Gemeinde orientieren (Zielkonzept und Entwicklungskonzept). Der Flächennutzungsplan ist beschränkt auf die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde, das heißt, in der Regel auf eine Prognose – und hat damit einen Planungshorizont von zehn bis fünfzehn Jahren.

Der FNP umfasst das Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes Althengstett (GVV) mit den Gemeinden Althengstett, Gechingen, Ostelsheim und Simmozheim. Er trifft Aussagen über die bestehenden sowie die beabsichtigten zukünftigen Bodennutzungen (Verteilung und Zuordnung von Wohn-, Gewerbe-, Frei- und Sonderflächen sowie über Straßen-, Bahn- und sonstige Flächen).

Der FNP des Gemeindeverwaltungsverband (GVV) wurde vom Landratsamt Calw am 18.03.2004 genehmigt – inzwischen erfolgten zwei Teiländerungen.

Die Rechtsgrundlagen sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Flächennutzungsplan GVV Althengstett: Ortsteile Althengstett, Neuhengstett, Ottenbronn, Gechingen, Simmozheim und Ostelsheim