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Rathaus Althengstett mit bunten Blumen und grünen Büschen, Schild mit Gmeinedewappen (silbernes Pferd auf blauem Hintergrund)

Kommunalpolitik

  • Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder werden auf fünf Jahre gewählt. Vorsitzender des Gemeinderats ist der Bürgermeister. Als direkt gewähltes Organ entscheidet das Gremium über die Grundsätze der Kommunalpolitik, beschließt Satzungen und kontrolliert die Verwaltung. Dem Gemeinderat obliegt die ausschließliche Zuständigkeit für die Beschlussfassung über den Gemeindehaushalt und die Finanzplanung, er kann aber auch in Einzelfällen Projekte vorschlagen, Initiativen ergreifen und durchsetzen.
  • Technischer Ausschuss
Um anfallende Aufgaben möglichst rasch und effizient zu bewältigen, hat der Gemeinderat in der Hauptsatzung festgelegt, aus dem Gemeinderat heraus einen Technischen Ausschuss zu bilden.
Dieser besteht aus sieben Gemeinderäten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. In diesem Ausschuss finden Vorberatungen statt; weiter kann das Gremium auch alleine Entscheidungen treffen.
  • Ortschaftsrat
Die Mitglieder des Ortschaftsrats werden nach den für die Wahl der Gemeinderäte geltenden Vorschriften gewählt. Die Amtszeit richtet sich nach der der Gemeinderäte. Die Anzahl der Ortschaftsräte wird durch die Hauptsatzung bestimmt. Vorsitzender des Ortschaftsrats ist der Ortsvorsteher.

Hier finden Sie die Einladungen und Tagesordnungen zu den Sitzungen.
Hinweis: Die rechtswirksame Einladung erfolgt im Amtsblatt "s' Blättle" der Gemeinde. Dort wird auch über die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen berichtet, über welche Sie sich auch hier informieren können.