Das Baugesetzbuch bildet die gesetzliche Grundlage zur Errichtung des Gutachterausschusses. Dieser Ausschuss ist unabhängig und ein an Weisungen nicht gebundenes Gremium.
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehört
- das Führen der Kaufpreissammlung
- die Erstellung des Marktberichts
- die Ermittlung der Bodenrichtwerte
- die Ermittlung der Bodenpreise (für Nichtbauland)
- das Erstellen von Gutachten.
Ihr Ansprechpartner
Bekanntmachung des Gutachterausschusses
- Bodenrichtwerte Althengstett 01.01.2022 (PDF, nicht barrierefrei)
- Bodenrichtwerte Neuhengstett 01.01.2022 (PDF, nicht barrierefrei)
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Bodenrichtwerte Ottenbronn 01.01.2022 (PDF, nicht barrierefrei)