Mit einer öffentlichen Bekanntmachung oder einer ortsüblichen Bekanntgabe werden die Bürgerinnen und Bürger über Entscheidungen oder allgemeine Informationen der Gemeindeverwaltung in Kenntnis gesetzt. In erster Linie werden diese Satzungen, Rechtsverordnungen und ähnliches im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Der amtliche Teil des wöchentlich erscheinenden Mitteilungsblatts ('s Blättle) kann 12 Monate rückwirkend auf dieser Website aufgerufen werden.
Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Althengstett durch Bereitstellung im Internet. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.
Weitere Satzungen und Verordnungen finden Sie auf unserer Homepage unter: Ortsrecht und Satzungen