Volltextsuche auf: https://www.althengstett.de
Volltextsuche auf: https://www.althengstett.de
Hinweis Lärmreduzierung

Lärmaktionsplan

Schutz vor Lärm

Die Baustelle unter dem Fenster, die Autobahn gleich um die Ecke und dann noch der Nachbar mit seinem Rasenmäher. Aus Sicht der Bevölkerung ist Lärm das drängendste Umweltproblem überhaupt. Wenn der Körper lauten Geräuschen ausgesetzt ist, kann das zu Stressreaktionen wie Schlafstörungen führen.

Lärm wird in verschiedene Kategorien eingeteilt:

  • Verkehrslärm
  • Gewerbelärm
  • Sport- und Freizeitlärm

Unser Lärmempfinden ist stark subjektiv geprägt. So stört ein Geräusch denjenigen, der es verursacht, sehr viel weniger als denjenigen, der ihm ausgesetzt ist. Auch das Wissen über den Ursprung eines Geräusches und die Gründe dafür machen die Belastung für manche Menschen erträglicher.
Je nach Art und Verursacher gibt es unterschiedliche Grenz- und Richtwerte für Lärm. Auf den Seiten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz finden Sie die aktuellen Regelungen.
Die Europäische Union hat im Jahr 2002 die Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet. Die Mitgliedsländer werden darin verpflichtet, die Belastung ihrer Bevölkerung durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm sowie den Lärm in Ballungsgebieten zu messen und zu dokumentieren. Wenn in einem Gebiet die Belastung durch Lärm sehr hoch ist, muss für dieses Gebiet ein Aktionsplan erarbeitet werden. Lesen Sie mehr darüber auf der Internetseite der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.
Die Straßen in Baden-Württemberg, auf denen mehr als sechs Millionen Fahrzeuge im Jahr fahren, sind auf der Karte mit den Hauptverkehrsstraßen erfasst. In Baden-Württemberg ist der Flughafen in Stuttgart die einzige Quelle für Fluglärm, die groß genug ist, um kartiert zu werden. Die Strecken der Deutschen Bahn erfasst das Eisenbahn-Bundesamt. Dem Land obliegen lediglich die Bahnstrecken, auf denen nicht bundeseigene Züge verkehren.