Volltextsuche auf: https://www.althengstett.de
Volltextsuche auf: https://www.althengstett.de

Gemeindenachrichten

Hasenpest (Tularämie) im Landkreis Calw festgestellt


Pressemitteilung des Landkreises Calw vom 22.11.2023

Hasenpest (Tularämie) im Landkreis Calw festgestellt

Im Landkreis Calw wurde im Bereich von Althengstett bei einem verendet aufgefundenen Feldhasen der Erreger der Tularämie (Hasenpest) festgestellt. Dies war bereits 2018 der Fall und die Erkrankung kommt auch in anderen Teilen Baden-Württembergs vor. Dabei handelt es sich um eine meldepflichtige bakterielle Infektionskrankheit, die vorwiegend bei wildlebenden Hasen, Kaninchen und anderen Kleinsäugetieren vorkommt.

Die Hasenpest gehört zu den Tierkrankheiten, die auch auf Menschen übertragbar ist (Zoonose). Die Übertragung auf Tiere oder den Menschen erfolgt meist durch direkten Hautkontakt mit infizierten Tieren oder über das Einatmen erregerhaltiger Tröpfchen. Außerdem kann die Infektion durch Aufnahme über den Mund oder durch Zecken und Flöhe weitergetragen werden. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist bisher nicht bekannt.

Beim Tier führt die Krankheit meist binnen weniger Tage zum Tod. Erkrankte Hasen und Kaninchen sind auffallend geschwächt und apathisch. Sie laufen schwankend und verlieren häufig die natürliche Scheu.

Beim Menschen verläuft die Krankheit in Abhängigkeit vom Übertragungsweg sehr unterschiedlich. Krankheitserscheinungen sind grippeartige Symptome wie Unwohlsein, Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen oder Lymphknotenschwellungen. Es können aber auch Bindehautentzündungen, offene Hautstellen oder Magen-Darm-Beschwerden auftreten. Atemwege können ebenfalls betroffen sein. In seltenen Fällen kann die Erkrankung auch schwerer verlaufen. Eine erfolgreiche Behandlung ist bei rechtzeitiger Diagnose mit Antibiotika gegeben.                       

Aufgrund des Auftretens dieser Infektionskrankheit werden folgende Verhaltensmaßregeln empfohlen:

Von verendet oder erkrankt aufgefundenen wildlebenden Hasen und Kaninchen sollte Abstand gehalten und sie nicht berührt werden.

Für die Abstimmung weiterer Maßnahmen ist der zuständige Jagdpächter oder die Abteilung „Verbraucherschutz und Veterinärdienst“ des Landratsamts (Tel.: 07051 / 160 121) zu informieren.

Wichtig ist generell der Schutz vor Zecken. Dazu zählen geschlossene Kleidung oder insektenabweisende Mittel. Nach einem Aufenthalt im Freien sollte man sich immer sorgfältig auf Zecken untersuchen, damit sie schnellstmöglich entfernt werden können.

Bei Fragen zur Erkrankung beim Menschen gibt Ihnen die Abteilung „Gesundheit und Versorgung“ des Landratsamts unter der Telefonnummer 07051/160 931 gerne Auskunft.