Das Landratsamt Calw beschränkt die Wasserentnahme aus den Flüssen und Bächen des Kreises Calw

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Einschränkung des Gemeingebrauchs von 3. Juli bis 15. Oktober 2026

Die Wasserstände bzw. Abflüsse in den Flüssen und Bächen im Landkreis sind aufgrund der  
bisher trockenen und heißen Witterung auf kritische Werte gesunken. Gleichzeitig steigen bei  
diesen niedrigen Wasserständen die Wassertemperaturen bedenklich an.  

Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen geraten zunehmend unter Stress. Jeder fehlende Liter  
Wasser kann darüber entscheiden, ob Lebensräume erhalten bleiben oder unwiederbringlich  
geschädigt werden. Das Betreten der Gewässer belastet diese zusätzlich. Vereinzelte  
Regenschauer bringen kaum Entlastung und die Aussichten bleiben angespannt: In den  
kommenden Wochen ist nur wenig Regen zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass die  
Wasserstände in den kommenden Monaten bis Oktober noch niedriger ausfallen. 

Die Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz des Landratsamtes Calw weist deshalb darauf hin,  
dass Wasserentnahmen wegen der Niedrigwasserlage ab Freitag, den 3. Juli 2026 bis einschließlich  
15. Oktober 2026 im Rahmen des Gemeingebrauchs verboten sind. Lediglich das Schöpfen  
von Wasser mit Handgefäßen wie Gießkannen und Eimern und die Wasserentnahme zum  
Tränken von Vieh in geringen Mengen ist noch zulässig. Das Aufstauen von Gewässern oder  
das Anlegen von Vertiefungen, z.B. zum Zweck der Entnahme, ist grundsätzlich nicht erlaubt. 
Das Landratsamt Calw appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein aller,  
Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Quellen, Seen und  
Teichen) zu unterlassen bzw. auf ein Minimum zu beschränken und Wasser (auch Trinkwasser)  
einzusparen, wo es nur geht. 

Die Rechtsgrundlage hierzu: RVO Wasserentnahme Beschränkung_signed.pdf

Außerdem verweist die Gemeinde Althengstett gesondert und explizit darauf, dass auch die Entnahme aus Brunnen auf dem Gemeindegebiet untersagt ist.