Wasserentnahme aus öffentlichen Brunnen bis 15.10.2026 untersagt
Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit einhergehenden kritischen Wasserstände in Flüssen und Bächen
... ist die Wasserentnahme aus öffentlichen Brunnen in der Gemeinde Althengstett seit dem 03.07.2026 bis einschließlich 15.10.2026 untersagt.
Dies gilt insbesondere für Brunnen, deren Überlauf oder Wasserabgabe Auswirkungen auf den Wasserhaushalt der oberirdischen Gewässer haben kann.
Ziel der Maßnahme ist es, die derzeit angespannte Wassersituation nicht zusätzlich zu verschärfen und einen Beitrag zum Schutz der Gewässer zu leisten.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und um Beachtung des Entnahmeverbots. Die Nutzung der Brunnen zum Befüllen von Gießkannen, Behältnissen oder sonstigen Gefäßen ist während dieses Zeitraums nicht zulässig.
Die Abholung von Wasser gegen Entgelt an der Wasserentnahmestelle am Esslesberg ist jedoch bis auf Weiteres weiterhin möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis