Hundesteuer - Hund anmelden

Ergänzende Information zum Online-Prozess

ausfüllbar
barrierefrei
Kostenlose BundID erforderlich
Online-Ausweis / E-Authentifizierung erforderlich

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Kontakt

Sie halten einen Hund.

eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Erkundigen Sie sich vorher bei uns, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden.

Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie bekommen es bei Ihrer Gemeinde, können es sich hier:

Anmeldung Hund.pdf

als PDF herunterladen - oder Sie stellen den Antrag gleich hier auf der Website. Leider müssen Sie ihn (noch) ausdrucken, unterschreiben und einreichen, aber wir arbeiten an einer vollständig digitalen Lösung.

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

Ersthund150 €
Je weiterer Hund300 €
Kampfhund750€
Je weiterer Kampfhund1.500 €


Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium und das Innenministerium haben dessen ausführliche Fassung am 24.09.2024 freigegeben.

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin