Hundesteuer - Hund abmelden

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

ausfüllbar
barrierefrei
Kostenlose BundID erforderlich
Online-Ausweis / E-Authentifizierung erforderlich

Kontakt

  • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
  • Sie haben keinen Hund mehr.

  • Hundesteuermarke
  • vollständig ausgefüllte und unterschriebene Abmeldung
  • bei Tod des Hundes: Bescheinigung vom Tierarzt in Kopie

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde, oder Sie stellen den Antrag gleich hier auf der Website. Leider müssen Sie ihn (noch) ausdrucken, unterschreiben und einreichen, aber wir arbeiten an einer vollständig digitalen Lösung.

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

in der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium und das Innenministerium haben dessen ausführliche Fassung am 07.01.2022 freigegeben.

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes