Eheschließung anmelden
Eheschließung
Vor Ihrer standesamtlichen Trauung benötigen Sie eine Anmeldung der Eheschließung.
Diese wird immer an Ihrem Wohnsitzstandesamt durchgeführt.
Für die hierfür notwendigen Unterlagen kontaktieren Sie uns bitte vorab.
Eine Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig, bei ausländischen Staatsangehörigen gelten unter Umständen kürzere Fristen.
Ihre Eheschließung selbst kann auch bei einem anderen Standesamt, als dem des Wohnsitzes stattfinden.
Heiraten im Ausland
In Deutschland werden Ehen anerkannt, wenn sie im Ausland rechtsgültig geschlossen wurden. Die Eheschließungsvoraussetzungen müssen vorliegen und die Ehe muss in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen Staat vorgeschrieben ist.
Um eine im Ausland geschlossene Ehe nachbeurkunden zu lassen, informieren Sie sich bitte auf Ihrem Standesamt welche Unterlagen hierfür benötigt werden.
Ausländische Heiratsurkunden werden im Inland möglicherweise erst nach einer amtlichen Überbeglaubigung durch die ausländische Behörde (Apostille) oder nach Legalisation durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung anerkannt.
Bitte beachten Sie auch: Zur Namensführung in der Ehe müssen häufig noch in Deutschland auf dem Standesamt Erklärungen abgegeben werden, da in vielen Ländern keine vergleichbaren Wahlmöglichkeiten über die Namensführung in der Ehe bestehen.
Neues Namensrecht
Bitte informieren Sie sich über folgende Videos.
zum Ehenamen
zum Kindesnamen