Landtagswahl 2026

Am 08.03.2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Der achtzehnte Landtag in der Geschichte Baden-Württembergs konstituiert sich anschließend.

Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026 kommt das erste Mal das neue baden-württembergische Wahlrecht zur Anwendung.

Hier bekommen Sie nach und nach alle nötigen Informationen, um Ihre Stimme für den neuen Landtag sicher und korrekt abzugeben.

Und natürlich können Sie auch online Briefwahl beantragen!

Ergebnisse der Landtagswahl 

Die Landeszentrale für politische Bildung erklärt in diesem Video zur Landtagswahl 2026 anschaulich alles Relevante rund um die Wahl. Das Video wendet sich hauptsächlich an Erstwähler ab 16 Jahren - ist aber nicht nur für diese Wählergruppe interessant!

Und so funktioniert die Briefwahl!

Details zur Landtagswahl 2026 hat die Landeszentrale für politische Bildung auf einer Landingpage zusammengestellt.

Als Wahltag wurde festgelegt: Sonntag, 08. März 2026. Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wahlberechtigt sind bei der Landtagswahl alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr (neu) vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihren Hauptwohnsitz inne haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Um wählen zu können, müssen die wahlberechtigten Personen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen sein.

Bei der kommenden Landtagswahl gilt erstmals ein geändertes Wahlrecht. Künftig haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen:

  • Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat aus dem Wahlkreis direkt gewählt
  • Mit der Zweitstimme wird für die Landesliste einer Partei gestimmt.

Mehr zum aktiven Wahlrecht bei der Landtagswahl.

Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht durch eine gerichtliche Entscheidung verloren haben.

Nicht wahlberechtigt sind außerdem:

  • Menschen, die in einem anderen Bundesland ihre einzige oder Hauptwohnung haben
  • Deutsche, die im Ausland wohnen (im Unterschied zur Bundestagswahl)
  • sowie Ausländerinnen und Ausländer, die in Baden-Württemberg leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die die weiteren Voraussetzungen erfüllen, dürfen an der Landtagswahl teilnehmen. Im Unterschied zu den Europa- und Kommunalwahlen dürfen bei der Landtagswahl auch die hier lebenden Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten nicht wählen.

Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, werden schriftlich benachrichtigt. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 15. Februar 2026 (21. Tag vor der Wahl) zugestellt.

Die Wahlbenachrichtigung enthält:

  • den Familiennamen, den Vornamen und die Wohnung der wahlberechtigten Person
  • den Wahlraum und ob dieser barrierefrei ist
  • den Wahltag und die Wahlzeit
  • die Nummer, unter der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist
  • die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung bei der Wahl mitzubringen und einen gültigen Identitätsausweis bereitzuhalten

Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Hierbei ist zu beachten:

  • Die Ausstellung eines Wahlscheins erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag kann persönlich, online oder schriftlich gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist ausgeschlossen.
  • Das Verpacken und die Zustellung der Briefwahlunterlagen kann eine gewisse Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.
  • Die Deutsche Post empfiehlt den Wahlberechtigten, die Wahlbriefe bis spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin an das Wahlamt auf den Postweg zu bringen.
  • Der persönliche Einwurf der Wahlbriefe ist bis zum Wahltag um 18:00 Uhr möglich, bitte nutzen Sie hierfür den Briefkasten am Rathaus, Simmozheimer Straße 16.
  • Bei elektronisch übermittelten Wahlscheinanträgen muss, damit die Identität der antragstellenden Person zweifelsfrei feststeht, das Geburtsdatum und die Nummer, unter der die/der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, angegeben werden.

Briefwahl schriftlich beantragen

Für die schriftliche Beantragung bitte die Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an das Bürgeramt in Althengstett oder die Ortsverwaltungen Ottenbronn und Neuhengstett senden bzw. zurückgeben.

Der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung ist der zweite Tag vor der Wahl: Freitag, 06. März 2026, 15:00 Uhr. Nur in Ausnahmefällen kann am Samstag, 07. März bis 12:00 Uhr und am Sonntag, 08. März 2026 bis 15:00 Uhr noch Briefwahl beantragt werden.

Gem. § 19 Absatz 2 Landeswahlordnung kann eine ins Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, Sonntag, 08. März 2026, 15:00 Uhr beantragen, wenn diese wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

Briefwahl für andere beantragen

Wer einen Antrag für einen anderen stellt, muss die Berechtigung hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Öffnungszeiten des Bürgeramts Althengstett, Simmozheimer Str. 16 für Briefwahlanträge
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Wie die Briefwahl funktioniert? Erklärt dieses Video der Landeszentrale für politische Bildung.

Briefwahl online beantragen

Sie können Ihre Unterlagen zur Briefwahl auch  online beantragen.

Die Stimmzettel für die Landtagswahl bekommen alle Wahlberechtigten, die keine Briefwahl beantragt haben, am Wahltag vor Ort in ihrem jeweiligen Wahllokal. Auf Wahlumschläge wird bei der Urnenwahl verzichtet. Der Stimmzettel muss in der Wahlkabine gekennzeichnet und zusammengefaltet und so in die Wahlurne eingeworfen werden.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Die Überprüfung von Daten anderer Wahlberechtigter ist hingegen daran gebunden, dass Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
 
In das Wählerverzeichnis kann vom Montag 16. Februar 2026 bis Freitag 20. Februar 2026 während den üblichen Sprechzeiten im Bürgeramt im Rathaus Althengstett, Simmozheimer Straße 16, Einsicht genommen werden.
 
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch bei den Bürgerdiensten zu den üblichen Öffnungszeiten einlegen.

Gemäß den Richtlinien der Gemeinde Althengstett darf mit der Plakatierung frühestens 8 Wochen vor der Wahl begonnen werden. Bei einer Wahl am 08.03.2026 ist eine Plakatierung frühestens ab dem 11. Januar 2026 möglich. Genaueres entnehmen Sie bitte dem PDF:

Kriterien für das Aufstellen von Wahlplakaten Stand 2025.pdf