Gutachterausschuss
Das Baugesetzbuch bildet die gesetzliche Grundlage zur Errichtung des Gutachterausschusses. Dieser Ausschuss ist unabhängig und ein an Weisungen nicht gebundenes Gremium.
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehört
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehört
- das Führen der Kaufpreissammlung
- die Erstellung des Marktberichts
- die Ermittlung der Bodenrichtwerte
- die Ermittlung der Bodenpreise (für Nichtbauland)
- das Erstellen von Gutachten