Aktualisierung und Weiterführung des „Indirekteinleiterkatasters“ für das Einzugsgebiet der Kläranlage Althengstett
11.02.2022
Die Gemeinde Althengstett ist nach § 49 Abs. 1 Wassergesetz (WG) in Verbindung mit der Eigenkontrollverordnung (EKVO) des Landes Baden-Württemberg verpflichtet, über die im Einzugsgebiet der Kläranlage Althengstett liegenden Gewerbebetriebe ein sogenanntes Indirekteinleiterkataster zu führen und regelmäßig zu aktualisieren.
Die Gemeindeverwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro iat-Ingenieurberatung GmbH, Stuttgart, in den nächsten Wochen alle relevanten abwassererzeugenden Betriebe in der Gemeinde Althengstett anschreiben.