Sanierungsgebiet Neuhengstett
rechtskräftig
Jegliche Maßnahmen, welche im Sanierungsgebiet durchgeführt werden, bedürfen der Zustimmung der Gemeinde!
Unerheblich ist dabei, ob die Maßnahme von der Gemeinde gefördert wird oder sogar verfahrensfrei ist.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, bei geplanten Veränderungen an Ihrem Grundstück oder Gebäude auf das Bauamt zuzugehen.