Ab Waldbrandgefahrenindex Stufe 3 bzw. Graslandfeuerindex Stufe 3 und höher ist das Entzünden eines Feuers an allen Grillstellen in der Gemeinde Althengstett generell verboten.

Auskunft dazu: Waldbrandgefahren-Index, Graslandfeuer-Index 
Für Althengstett gelten die Werte der Messstation in Renningen.

Der Grillplatz muss und kann nicht reserviert werden.

Bitte folgende Regelungen beachten:

  1. Dieser Grillplatz ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Althengstett und steht allen Einwohnern und Besuchern zur Verfügung.
  2. Die Benutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Die Verwaltung ist von jeglichen Ersatzansprüchen freigestellt.
  3. Die Benutzer haften für alle Beschädigungen und Verluste, die bei Benutzung des Grillplatzes entstehen. Entstandene Schäden sind unverzüglich der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.
  4. Der Grillplatz darf täglich nur in der Zeit von 08:00 Uhr bis 03:00 Uhr genutzt werden.
  5. Die allgemeine Nachtruhe ab 22:00 Uhr ist einzuhalten. Die Nichteinhaltung kann zum Platzverweis führen.
  6. Der Grillplatz ist pfleglich und schonend zu benutzen, sauber zu halten und zu verlassen. Der anfallende Müll ist von Benutzern wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
  7. Bei der Grillstelle darf nur unbehandeltes und gut abgelagertes Feuerholz verwendet werden; kein Abfall- oder Bauholz, beschichtetes Holz, oder ähnliches. Brennmaterial hat der Benutzer zu stellen.
  8. Offenes Feuer darf nur auf der dafür vorgerichteten Feuerstelle gemacht werden und ist ständig zu beaufsichtigen. Bei starkem Wind sind offene Feuer vollständig zu löschen.
  9. Der Grillplatz darf erst nach vollständigem Erlöschen des Feuers verlassen werden. Die vollständig gelöschte Grillasche ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
  10. Kindern und Jugendlichen ist das Entzünden eines Feuers nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
  11. Ab Waldbrandgefahrenindex Stufe 3 bzw. Graslandfeuerindex Stufe 3 und höher ist das Entzünden eines Feuers an allen Grillstellen in der Gemeinde Althengstett generell verboten.

Rechtsgrundlage dieser Benutzungsregelung ist die Benutzungsordnung für die öffentlichen Grillplätze der Gemeinde Althengstett in der jeweils gültigen Fassung:

109.1 Benutzungsordnung für die öffentlichen Grillplätze der Gemeinde Althengstett.pdf